Sommerpause im MiM-Büro: Fristen für Zahlungsanforderungen beachten

Aufgrund der MiM-Sommerpause gelten für die Zahlungsanforderungen in den Monaten Juli/August/September folgende Regelungen:

JULI: Einreichung ZAs bis 10.07.
Die Zahlungsanforderungen für Auszahlungen Anfang August (ca. KW 32) müssen im Juli ausnahmsweise bis zum 10.07. (statt 15.07.) postalisch und signiert bei uns in der Geschäftsstelle vorliegen.

AUGUST: keine ZAs im August bestellbar
Die ZA-Bestellung bis 15.08. entfällt in 2024, daher entfällt auch die Auszahlung Anfang September. Der nächste mögliche Abruftermin ist dann wieder der 15.09. mit Auszahlung Anfang Oktober.

Falls es hierdurch zu Problemen bei Ihnen kommt, bitte beim Projektteam melden.