Antragsfristen
16.02.-02.03.2026
Die nächste Antragsrunde läuft voraussichtlich vom 16.02.-02.03.2026. Die Projekte aus dieser Runde können frühestens ab dem 18.05.2026 beginnen.
Besonderheiten dieser Runde:
– Der Fokus liegt auf Projekten mit Schwerpunkt „Filme sehen“. („Filme drehen“-Projekte können weiterhin ebenfalls beantragt werden.)
– Bitte zunächst Projekte einreichen, die „früher“ im Jahr liegen, z.B. in den Sommerferien, statt im Herbst/Winter oder überjährig. Projektende kann spätestens Ende Februar 2027 sein.
– Neu: Pro antragstellender Organisation kann nur noch 1 Antrag pro Frist gestellt werden.
– Die maximal pro Projekt beantragbare Summe liegt bei 30.000 Euro.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und lassen Sie sich mit einer Mail an moviesinmotion@bjf.info in unseren Info-Verteiler eintragen.
WICHTIG:
Bitte unbedingt vor Antragstellung die Richtlinien und das Dokument „So geht’s“ lesen. Nutzen Sie danach gerne unser Beratungsangebot und kontaktieren Sie uns.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter:
https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de
„Kann ich einen Antrag stellen? Was ist ein Bündnis für Bildung?“ …
Alle notwendigen Informationen, die Sie zur Antragstellung benötigen und unbedingt beachten müssen, finden Sie in unseren Richtlinien und der Anleitung „So geht’s!“.
Downloads
Vorlagen unter den Downloads sind verbindlich zu nutzen.
- Richtlinien und Regelungen für Movies in Motion
- Infoblatt Ausserschuligkeit
- Infoblatt Kita
- Vorlage Kooperationsvereinbarung
- Vorlage Projektplan
- Förderungsablauf und erforderliche Dokumente für Movies in Motion
- So geht’s
- Logopaket
- Einwilligungsformulare
- Muster Selbstverpflichtungserklärung (mit Verhaltenskodex)
- Nebenbestimmungen Kinderschutz
- Hinweisblatt DSGVO
weitere Muster:
